GGL gibt Warnung zu Event-Verträgen und nicht-sportlichen Prognosemärkten heraus
Alex Keller · Aug 18, 2026

GGL gibt Warnung zu Event-Verträgen und nicht-sportlichen Prognosemärkten heraus

Hintergründe der behördlichen Mitteilung
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat eine deutliche Warnung veröffentlicht, wonach die meisten Event-Verträge sowie nicht-sportliche Prognosemärkte unter deutschem Recht als illegal gelten, während nur Wetten auf klar definierte Sportereignisse mit nachprüfbaren Ergebnissen für eine Lizenzierung infrage kommen. Diese Position stützt sich auf die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021, der den Rahmen für erlaubte Glücksspielangebote festlegt und gleichzeitig strenge Grenzen für andere Formen von Vorhersagemärkten zieht. Behördenvertreter haben klargestellt, dass Teilnahmen an verbotenen Märkten von Deutschland aus eine Straftat darstellen können, was Betreiber und Nutzer gleichermaßen betrifft.
Experten beobachten, dass die Regelung darauf abzielt, den Markt auf nachvollziehbare sportliche Ereignisse zu beschränken, weil diese überprüfbare Ergebnisse liefern und sich leichter regulieren lassen als politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Vorhersagen. Die GGL unterstreicht damit die bestehenden Beschränkungen des GlüStV 2021, der seit seiner Einführung als Grundlage für Lizenzvergaben und Überwachungsmaßnahmen dient. Werden diese Grenzen überschritten, drohen rechtliche Konsequenzen, die sich direkt aus der gesetzlichen Lage ergeben.
Erlaubte und verbotene Angebotsformen im Überblick
Nur Wetten auf festgelegte Sportereignisse mit eindeutig messbaren Ausgängen dürfen in Deutschland lizenziert werden, während Märkte zu politischen Wahlen, wirtschaftlichen Entwicklungen oder gesellschaftlichen Themen außerhalb dieser Erlaubnis liegen. Die Behörde führt aus, dass solche nicht-sportlichen Verträge und Märkte nicht den Anforderungen des Staatsvertrags entsprechen und daher als unerlaubt eingestuft werden. Nutzer, die dennoch an diesen Angeboten teilnehmen, riskieren strafrechtliche Folgen, da die Teilnahme selbst als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewertet werden kann.
Beobachter berichten, dass Betreiber von Plattformen, die solche verbotenen Märkte anbieten, mit Durchsetzungsmaßnahmen rechnen müssen, weil die GGL ihre Überwachungsfunktion konsequent ausübt. Die klare Trennung zwischen erlaubten Sportwetten und allen anderen Vorhersageformen schafft eine eindeutige Rechtslage, die keine Grauzonen zulässt. Daten aus behördlichen Veröffentlichungen zeigen, dass bereits in früheren Fällen gegen Anbieter vorgegangen wurde, die gegen diese Vorgaben verstoßen haben.

Auswirkungen auf Betreiber und Nutzer
Betreiber, die Event-Verträge oder nicht-sportliche Prognosemärkte anbieten, sehen sich mit der Realität konfrontiert, dass ihre Angebote in Deutschland nicht legal betrieben werden können, was zu Sperrungen und rechtlichen Schritten führen kann. Nutzer erhalten durch die Warnung eine klare Information darüber, welche Aktivitäten riskant sind und welche Konsequenzen drohen, falls sie dennoch teilnehmen. Die GGL betont, dass die Regelung den Schutz der Verbraucher stärken soll, indem sie illegale Angebote erkennbar macht und den legalen Markt für Sportwetten absichert.
Rechtliche Analysen, die in Berichten wie dem von Gaming Intelligence zitiert werden, bestätigen, dass die aktuelle Warnung keine neue Gesetzgebung darstellt, sondern eine Präzisierung der bestehenden Vorschriften des GlüStV 2021 liefert. Werden verbotene Märkte genutzt, kann dies Ermittlungen und Bußgelder nach sich ziehen, wobei die Behörde ihre Durchsetzungsbefugnisse aktiv wahrnimmt. Diese Entwicklung beeinflusst sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Anbieter, die deutsche Nutzer bedienen.
Rechtliche Einordnung und zukünftige Entwicklungen
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 bildet die rechtliche Grundlage, auf der die GGL ihre Warnung stützt, und schafft klare Kriterien für lizenzfähige Angebote, die sich ausschließlich auf sportliche Ereignisse beziehen. Nicht-sportliche Märkte fallen nicht unter diese Kriterien und bleiben daher verboten, was zu einer weiteren Einschränkung des Marktes führt. Behördliche Stellen haben angekündigt, die Einhaltung dieser Vorgaben kontinuierlich zu überwachen und bei Verstößen entsprechend zu reagieren.
In der Praxis bedeutet dies, dass Plattformen, die politische oder wirtschaftliche Vorhersagen anbieten, ihre Dienste für deutsche Nutzer einschränken oder ganz einstellen müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Nutzer wiederum erhalten durch die öffentliche Warnung die Möglichkeit, informierte Entscheidungen zu treffen und illegale Angebote zu meiden. Die GGL arbeitet dabei mit anderen Landesbehörden zusammen, um eine einheitliche Durchsetzung sicherzustellen.
Schlussfolgerung
Die Warnung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder fasst die bestehenden Regelungen des GlüStV 2021 präzise zusammen und macht deutlich, dass nur Sportwetten mit nachprüfbaren Ergebnissen lizenzfähig sind, während alle anderen Event-Verträge und Prognosemärkte als illegal gelten. Teilnahmen an solchen Angeboten von Deutschland aus können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, was sowohl Betreiber als auch Nutzer betrifft. Die behördliche Position schafft eine verbindliche Orientierung für den Markt und unterstützt die konsequente Umsetzung der geltenden Gesetze.